Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten für die Verträge und Geschäfte zwischen dem Kindersecondhand Glücksgriff (Inhaberin Tanja Bergner), im Folgenden auch „Secondhandladen“ genannt, und den Verkäufern (Kommittenten) sowie den Käufern der Kommissionsware. Es gilt die Fassung der AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Mit der Abgabe oder dem Kauf von Ware akzeptierst Du die AGBs. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine der nachfolgenden Bestimmungen geltendem Recht widersprechen, berührt dies nicht die Gültigkeit aller Bestimmungen.
A. Ablauf des Kommissionsverkaufs
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Der Kindersecondhand Glücksgriff (Kommissionärin) nimmt gebrauchte Artikel für Kinder in Kommission. Zwischen Dir als Verkäuferin bzw. Verkäufer (Kommittent) und der Kommissionärin wird ein Kommissionsvertrag geschlossen.
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Die Annahme der Ware erfolgt nach Terminabsprache.
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Die Ware soll sich in einem verkaufsfähigen Zustand befinden und dem Zeitgeschmack entsprechen.
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Du erhältst eine Auflistung der zum Kommissionsverkauf im Kindersecondhand verbleibenden Artikel; der voraussichtliche Auszahlungsbetrag bei Verkauf der Ware wird darin vermerkt. Es dem Secondhandladen oft nicht möglich, sofort eine Artikelauflistung zu erstellen. Deshalb bitte ich um Vertrauen und etwas Geduld. Sie erhalten die Liste in der Regel per E-Mail, können diese aber auch im Secondhand abholen.
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Mengenmäjßig bedingt, aber auch aus zeitlichen Gründen st es dem Secondhandladen oft nicht mögli h, sofort eine Artikelauflistung zu erstellen. Deshalb bitte ich um Vertrauen und etwas Geduld.
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Die Auszahlungsbeträge und Verkaufspreise werden vom Secondhandladen aufgrund langjähriger Erfahrung kalkuliert und festgelegt. Deine Preisvorstellungen bei Abgabe werden grundsätzlich berücksichtigt, soweit sie realistisch sind.
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Die zum Verkauf ausgewählten Teile verbleiben für drei Monate in unseren Verkaufsräumen; das Ablaufdatum wird in der Artikelauflistung vermerkt. Eine vorzeitige Rückgabe der Ware ist
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Nach Ablauf der 3-Monats-Frist kümmerst Du Dich selbst um einen Termin zur Abholung der nicht verkauften Ware und Deines Guthabens aus dem Kommissionsverkauf.
Wird kein Abholungstermin vereinbart, geht die Ware, ohne Mahnung und ohne Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung, nach Ablauf von weiteren 4 Wochen in das Eigentum des Secondhandladens über. Gleiches gilt, wenn ein vereinbarter Abholungstermin nicht eingehalten wird.
Ansprüche auf nicht abgeholte Guthaben aus dem Kommissionsverkauf erlöschen 12 Monate nach Annahme der Artikel.
B. Keine Gewährleistung für verkaufte Ware
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Für Secondhandwaren besteht keine Garantie und keine Gewährleistung des Secondhandladens. Der Secondhandladen verkauft in der Regel gebrauchte Waren Dritter in Kommission; eigentlicher Verkäufer ist somit eine Privatperson. Alle Waren können Gebrauchsspuren aufweisen. Diese stellen keinen Mangel dar. Die Ware wird gekauft wie besehen.
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Ein Umtausch oder eine Rückgabe der gekauften Ware ist nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte teile beim Bezahlen den Wunsch der Umtauschmöglichkeit mit, vereinbare einen Umtausch-/Rückgabetermin und halte diesen Termin ein. Ohne Einhaltung dieser Regel sind Umtausch oder Rückgabe der gekauften Artikel ausgeschlossen.
C. Haftung
Die zum Verkauf angebotene Ware ist während der Vertragslaufzeit (3-Monats-Frist zuzüglich maximal vierwöchige Abholfrist) in Höhe des Auszahlungspreises versichert (Leitungswasser-, Feuer- und Einbruchschäden).
Eine weitergehende Haftung insbesondere für Beschädigung, Verschmutzung oder Abhandenkommen der Ware infolge Ladendiebstahls, sowie für die Zeit nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird ausgeschlossen, es sei denn, die Kommissionärin oder ihre Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.